Verbotene Fragen beim Bewerbungsgespräch

Verbotene Fragen im Bewerbungsgespräch sind eine sehr heikle Angelegenheit. Meist wissen Recruiter sehr genau über die Gesetzeslage bescheid, provozieren aber bewusst oder möchten Ihre Reaktion auf unerlaubte Fragen testen. Eine derartige Frage brachte schon den besten Bewerber/die beste Bewerberin aus dem Konzept. Wie Sie bei der Arbeitssuche in Südtirol mit solch unerlaubten Fragen umgehen und wie Sie am besten darauf reagieren, lesen Sie in diesem Artikel.

Verbotene Fragen beim Bewerbungsgespräch

Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Die Einteilung in erlaubt und unerlaubt ist nicht immer ganz klar, nur gewisse Fragen sind für alle Arbeitgeber verboten. Es gibt jedoch sogenannte Tendenzarbeitgeber, welche gewisse Fragen stellen dürfen, die während eines Vorstellungsgespräches ansonsten nicht erlaubt sind. Näheres finden Sie bei den Beispielen selbst angeführt. Welche Fragen sind beim Arbeit suchen bzw. während des Bewerbungsgesprächs nun nicht erlaubt?

Fragen nach der Familienplanung:

  • Sind Sie schwanger?
  • Haben Sie vor, bald Kinder zu bekommen/eine Familie zu gründen?

Achtung: Die Frage nach der Schwangerschaft wäre nur erlaubt, wenn die zukünftige Tätigkeit z.B. mit dem Heben von schweren Lasten zu tun hätte.

Fragen nach der Religionszugehörigkeit:

  • Sind Sie konfessionslos/römisch-katholisch…?
  • Gehören Sie einer muslimischen Glaubensgruppierung an?

Achtung: Eine Organisation, welche der römisch-katholischen Kirche angehört, kann ein Tendenzarbeitgeber sein. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit wäre dann erlaubt.

Fragen nach der sexuellen Veranlagung:

  • Leben Sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft?
  • Sind Sie gerne dominant oder sind Sie devot?

Fragen nach der finanziellen Gebarung:

  • Haben Sie Schulden?
  • Können Sie uns eine Kreditauskunft vorlegen?
  • Wie haben Sie Ihr Haus/Ihre Eigentumswohnung finanziert?
  • Sind Sie mit einer Bonitätsabfrage auf unsere Kosten einverstanden?
  • Bestehen Pfändungen gegen Sie?
  • Müssen Sie Unterhalt bezahlen?

Achtung: Auch hier gibt es Tendenzarbeitgeber. Banken können z.B. eine Schuldenauskunft von Ihren zukünftigen MitarbeiterInnen verlangen.

Fragen nach dem Leumund:

  • Sind Sie jemals von einem Gericht verurteilt worden?
  • Können Sie uns ein einwandfreies Leumundszeugnis vorlegen?
  • Haben Sie eine Bewährungsstrafe/Vorstrafe?

Achtung: Sicherheitsunternehmen sind hier ein Beispiel sogenannter Tendenzarbeitgeber und können ein Leumundszeugnis verlangen.

Fragen nach der Gesundheit:

  • Haben Sie eine Behinderung?
  • Haben Sie eine ansteckende Krankheit?
  • Würden Sie sich auf unsere Kosten ärztlich untersuchen lassen?
  • Trinken Sie Alkohol?
  • Rauchen Sie?

Achtung: Die Frage nach ansteckenden Krankheiten wäre z.B. in gewissen Gesundheitsberufen erlaubt.


Wie geht man nun mit unerlaubten Fragen um?

Wenn Ihnen nun im Bewerbungsgespräch mit einem Unternehmen aus Südtirol eine verbotene Frage gestellt wird, können Sie auf unterschiedliche Weise reagieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie auf jeden Fall Ruhe bewahren und sich nicht aus der Fassung bringen lassen!

  • Sie können Ihr Gegenüber darauf hinweisen, dass derartige Fragen nicht erlaubt sind! Dies ist jedoch gleichzeitig die unpassendste Variante, vor allem wenn Sie den Job in Südtirol gerne hätten! Haben Sie jedoch im Gespräch bereits gemerkt, dass Sie die Arbeitsstelle doch nicht antreten wollen, können Sie das Gespräch einfach beenden. Häufig bemerkt man schon im Vorstellungsgespräch, ob man zum Unternehmen passt und kann sich überlegen, ob man mit solchen KollegInnen oder Vorgesetzten arbeiten möchte, vor allem, wenn im Vorstellungsgespräch verbotene und/oder sehr private Fragen gestellt werden.
  • Sie können ganz einfach lügen! Lügen ist bei verbotenen Fragen erlaubt und hat auch dann keine Konsequenzen für Sie, falls Sie den Job bekommen und die Lüge aufgedeckt wird. Wenn Sie das Gefühl haben, dass nur durch eine Lüge keine Nachteile für Sie entstehen, halten Sie die Antwort kurz und verstricken Sie sich auf keinen Fall in Widersprüche. Eine ertappte Lüge im Bewerbungsprozess hat nämlich immer negative Konsequenzen für Sie als potentiellen Kandidat oder potentielle Kandidatin!
  • Sie können selbstverständlich auch die Wahrheit sagen. Bedenken Sie aber, dass Ihnen die Wahrheit auf unerlaubte Fragen meist nur nützt, wenn sie im Sinne des Arbeitgebers ist! Wenn Sie beispielsweise auf die Frage nach der Schwangerschaft wahrheitsgemäß mit „Ja“ antworten, werden Sie höchstwahrscheinlich nicht eingestellt. Bei Fragen von Tendenzarbeitgebern müssen Sie die Wahrheit sagen.
  • Die Königsdisziplin – Sie können die Frage mit einer Gegenfrage beantworten oder aufgreifen und in eine andere Richtung lenken. Dies ist aber sehr schwierig. Man benötigt dazu eine gewisse Schlagfertigkeit und ein gutes Fingerspitzengefühl. Alternativ sollte man seine Antwort eher vage halten, zum Beispiel, dass man über Familienplanung noch nicht nachgedacht hat, da es derzeit nicht aktuell ist, oder dass man seine Finanzen gut im Griff hat.

Ein Beispiel

Bei Ihrer Arbeitssuche in Südtirol wird Ihnen folgende Frage gestellt: „Trinken Sie Alkohol?“ So unterschiedlich können Ihre Antworten ausfallen:

  • Sagen Sie „Nein“, hält man Sie für eine trockene Alkoholikerin/einen trockenen Alkoholiker, ungesellig oder jemanden, der lügt. Falls Sie einfach keinen Alkohol mögen weil Ihnen Fruchtsaft o.ä. besser schmeckt, sagen Sie es.
  • Sagen Sie einfach „Ja“, hält man Sie für eine Säuferin/einen Säufer oder Partytigerin/Partytiger und zweifelt möglicherweise an Ihrer Zuverlässigkeit oder fürchtet, dass Sie häufig (montags) nicht zur Arbeit erscheinen.
  • Weisen Sie darauf hin, dass die Frage nicht erlaubt ist, dann sind Sie bereits aus dem Rennen, da Sie als Besserwisser dastehen, der nichts von sich erzählen will oder möglicherweise Geheimnisse hat.
  • Eine Kompromissantwort könnte lauten: „Bei einem erfolgreichen Geschäft/Abschluss stoße ich gerne nach Feierabend mit Ihnen und dem Team mit einem Glas Wein darauf an. Gemeinsam auf einen Erfolg anzustoßen bestätigt das gesamte Team, was wiederum gut für das Teambuilding ist. Da wir gerade beim Team sind - können Sie mir was über das Team erzählen, für welches der Job ausgeschrieben ist?“

UNSER FAZIT FÜR DICH

Sie sehen also, dass verbotene Fragen sehr schwierig zu beantworten sind, ohne dass Ihnen ein Nachteil aus dem Gespräch entsteht. Es gibt keine einzig wahre Antwort auf unerlaubte Fragen, sondern kommt stets auf die Situation an! Bleiben Sie jedoch immer locker, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, sondern beantworten Sie die gestellten verbotenen Fragen charmant mit einem Lächeln und so vage oder ausführlich, wie Sie es in der Situation für angemessen halten.

Viel Erfolg bei den Bewerbungsgesprächen in Südtirol wünscht Ihr südtirolerjobs.it Team!

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